Das Bundessportgericht des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat gegen Mountainbikerin Ivonne Kraft (Dettenheim) – gemäß Art. 262 des Antidoping-Reglements des Radsport-Weltverbandes (UCI) – einen Verweis ausgesprochen. Zudem wurde die Nationalfahrerin nachträglich vom Bundesligarennen in Heubach (6. Mai) disqualifiziert. Ihre Preise für den dort errungenen siebten Platz hat die für den MBC Bochum startende Athletin bereits zurückgegeben.