Der Bund Deutscher Radfahrer hat gegen den Sportler Jörg Ludewig wegen eines sogenannten Meldepflichtverstoßes gemäß Art. 6 NADC eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen. Laut NADA haben die Mitglieder des nationalen Testpools genaue und aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen. Ludewig, der am 20. November bei einer Kontrolle nicht zu Hause angetroffen wurde, hatte im September seine Profi-Karriere für beendet erklärt, sich aber noch nicht als Mitglied des nationalen Testpools abgemeldet.