Das Urteil gegen den geständigen Dopingsünder Patrick Sinkewitz ist von diesem in vollem Umfang anerkannt worden. Das Präsidium des BDR hat deshalb auf der Grundlage seiner früheren Entscheidungen und trotz seiner Bedenken gegen Teile des Urteils den weiteren Rechtsweg eingestellt. Mit der beiderseitigen Rücknahme der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.