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Stellungnahme der Anti-Doping-Kommission zum Fall Sinkewitz

Der BDR ist heute Nachmittag von der UCI darüber informiert worden, dass eine positive A-Probe von Patrik Sinkewitz vorliegt. Patrik Sinkewitz hat jetzt gemäß Reglement die Möglichkeit die Analyse der B-Probe zu beantragen. Da die Kontrolle durch die UCI bei einem internationalen Rennen erfolgte, ist ausschließlich die UCI für das Ergebnismanagement zuständig. Sollte nach Abschluss des Ergebnismanagements die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens vorliegen, wird die UCI gemäß Reglement den BDR den weiteren Verfahrensgang übertragen. Bernd Emanuel, Jurist der BDR-Anti-Doping Kommission: „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir keine weitere Stellungnahme abgeben. Wir stehen hinsichtlich des weiteren Vorgehens selbstverständlich in Kontakt zur NADA.“

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