Der BDR hat sich heute mit dem Anwalt von Patrik Sinkewitz darauf verständigt, die Öffnung der B-Probe und somit die Gegenanalyse erst Anfang der kommenden Woche durchzuführen. Dies entspricht dem Anti-Doping-Reglement des BDR, in dem gemäß Ziffer 6.2 (4) die Gegenanalyse innerhalb von 10 Werktagen nach Beantragung erfolgen soll. Der Antrag auf Gegenanalyse erfolgte am 19.07, so dass diese Frist gemäß Reglement erst am 02.08.2007 auslaufen würde. Als Termin wurde heute der 31.07.2007 vereinbart. Der Sportler hat bis zu diesem Termin natürlich weiterhin die Möglichkeit, auf das Recht der Gegenanalyse zu verzichten.