NADA veröffentlicht 4-Jahres-Sperre von Helen Grobert

Die Nada hat am 8. April 2020 auf Ihrer Internetseite die Sperre von 4 Jahren für Helen Grobert wegen Verstoß gegen Anti-Doping Bestimmungen veröffentlicht. Die Sperre beginnt unter Anrechnung der vorläufigen Suspendierung rückwirkend zum 24. März 2018 und endet am 23. März 2022. Das Urteil ist  noch nicht rechtskräftig.

Der Bund Deutscher Radfahrer wurde am 8. April 2020  parallel zur Veröffentlichung von der NADA über den vorläufigen Abschluss des Schiedsverfahrens informiert.

Die NADA ist gemäß Vereinbarung für das Ergebnismanagement und Abwicklung eines Verfahrens vor dem Deutschen Sport- und Schiedsgericht (DIS) wegen möglicher Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen zuständig.

BDR-Generalsekretär Martin Wolf: „Die  Dauer des Verfahrens zeigt, dass die NADA sehr sorgfältig und mit der notwendigen Fürsorgepflicht gearbeitet hat und das Verfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit auch dementsprechend geführt wurde. Wir waren nach dem Bekanntwerden des positiven Ergebnisses im März 2018 natürlich geschockt. Seit diesem Zeitpunkt gab es keinen Kontakt mehr zu Helen Grobert und die letzte Information von ihr haben wir am 12. Juni 2018 ihrem letzten veröffentlichten Facebook-Eintrag entnommen, in dem sie sich von der „Bike-Familie“ verabschiedet hat. Zu ihrem Aufenthaltsort ist uns nichts bekannt und  über ihre seelische Verfassung haben wir nur aus dritter Hand erfahren.

Dazu aber folgende Bitte unsererseits: Die Sportlerin hat  einen  Fehler begangen, für den sie jetzt  Verantwortung übernehmen muss. Wir sollten  aber auch den Menschen Helen Grobert sehen und ihr die Rückkehr in ein Leben außerhalb des Sports ermöglichen. Ich hoffe, dass dieses Anliegen verstanden wird.“

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