Der Bund Deutscher Radfahrer wurde am 8. April 2020 parallel zur Veröffentlichung von der NADA über den vorläufigen Abschluss des Schiedsverfahrens informiert.
Die NADA ist gemäß Vereinbarung für das Ergebnismanagement und Abwicklung eines Verfahrens vor dem Deutschen Sport- und Schiedsgericht (DIS) wegen möglicher Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen zuständig.
BDR-Generalsekretär Martin Wolf: „Die Dauer des Verfahrens zeigt, dass die NADA sehr sorgfältig und mit der notwendigen Fürsorgepflicht gearbeitet hat und das Verfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit auch dementsprechend geführt wurde. Wir waren nach dem Bekanntwerden des positiven Ergebnisses im März 2018 natürlich geschockt. Seit diesem Zeitpunkt gab es keinen Kontakt mehr zu Helen Grobert und die letzte Information von ihr haben wir am 12. Juni 2018 ihrem letzten veröffentlichten Facebook-Eintrag entnommen, in dem sie sich von der „Bike-Familie“ verabschiedet hat. Zu ihrem Aufenthaltsort ist uns nichts bekannt und über ihre seelische Verfassung haben wir nur aus dritter Hand erfahren.
Dazu aber folgende Bitte unsererseits: Die Sportlerin hat einen Fehler begangen, für den sie jetzt Verantwortung übernehmen muss. Wir sollten aber auch den Menschen Helen Grobert sehen und ihr die Rückkehr in ein Leben außerhalb des Sports ermöglichen. Ich hoffe, dass dieses Anliegen verstanden wird.“