Verschiedene gesellschaftliche Gruppen wollen – auf der Basis ihrer spezifischen Interessen – Einfluss auf die Novellierung nehmen. Aus der Sicht des BDR muss den berechtigten Interessen des Radsports Rechnung getragen werden. Die angestrebte Gesetzesänderung wird auch bundesweit bedeutend, ist doch damit zu rechnen, dass auch in anderen Bundesländern in diesem Zusammenhang neue Gesetzesnormen festgelegt werden und Radsportler künftig im Wald mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen.